Geschäftsbedingungen der Firma UNIKA Natursteinwerk Gesellschaft m.b.H.
1. Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind. Sind wir Auftragnehmer, gilt die Erteilung des Auftrages, sind wir Auftraggeber, gilt die Annahme bzw. Ausführung der Auftrages als Anerkennung unse rer Geschäftsbedingungen.
2. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen durch Kunden wegen bzw. mit nicht ausdrücklich von uns anerkannten Gegenforderungen wird ausgeschlossen.
3. Schadenersatzansprüche, welcher Art auch immer, sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
4. Die gelieferte Ware bzw. das gelieferte Werk bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Kaufpreises (Werklohnes) einschließlich sämtlicher Nebenkosten in unserem Eigentum. Es wird ein Kontokorrentvorbehalt gemäß § 356 HGB vereinbart.
5. Fachmännisch gekittete Steinfertigarbeiten sind branchenüblich und berechtigen nicht zur Reklamation. Für bei Natursteinen vorkommende Farbunterschiede, Trübungen, Änderungen, ferner für Naturfehler, wie Poren, offene Stellen, Einsperrungen, Risse, Quarzadern usw. wird keine Haftung übernommen, da sie auch keine Wertminderung des Steins bedeuten.
Im übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Kunden auf Verbesserung eingeschränkt. Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen.
6. Mengenangaben sind bindend, die Gewichtsangaben bei Natursteinen könne leicht differieren. Die Fakturierung erfolgt nach den auf den Lieferscheinen angegebenen Mengen.
7. Verpackungen für Natursteinfertigarbeiten werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Paletten werden, falls dies nicht getauscht werden, von uns zu den üblichen Sätzen in Rechnung gestellt. Der Rücktransport von Leerplatten geht zu Lasten des Käufers.
8. Bei Nichtzahlung auch nur einer Rechnung durch den Kunden tritt Terminsverlust unabhängig davon ein, welche Zahlungsziele hinsichtlich einzelner Teilbeträge, durch Vereinbarung oder durch Annahme von Wechseln gewährt wurden.
9. Sofern von uns Retourwaren zurückgenommen werden, erfolgt die Gutschrift nur mit abzüglich 15% Bearbeitungsgebühr. (Bei Sonderbestellungen bzw. –formate ist keine Rücknahme möglich).
10. Beanstandungen finden nur dann Berücksichtigung, wenn sie bereits bei Übernahme im Werk des Verkäufers schriftlich oder mündlich (gegen Bestätigung) vorgebracht werden. Die Prüfung der Ware hat stets vor einer weiteren Be- oder Verarbeitung bzw. Verlegung zu erfolgen. Nachträgliche Beanstandungen können vom Verkäufer nicht anerkannt werden.
11. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 4% Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu zahlen.
12. Es gilt Österreichisches Recht.
13. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens, Gerichtsstand Mattighofen bzw. Ried im Innkreis.
14. Auf das vorliegende Vertragsverhältnis sind (bei Widersprüchen in der nachstehenden Reihenfolge) anzuwenden:
Die schriftliche Vereinbarung, durch die der Vertrag zustandegekommen ist, einschließlich einer allfälligen Leistungsbeschreibung und einem allfälligen Leistungsverzeichnis.
Diese Bedingungen.
Unsere detaillierten Geschäftsbedingungen, die in unserem Betrieb zur Einsicht aufliegen.
Die für unseren Branchenbereich einschlägigen Geschäftsbedingungen unseres Fachverbandes.
Die Ö-Normen mit vornormierten Vertragsinhalten für einzelne Sachgebiete.
Die einschlägigen Ö-Normen mit vornomierten allgemeinen Vertragsinhalten, insbesondere die
Ö-Normen A 2060, B 2210.
15. Schriftlichkeitsklausel: Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Aufhebung, Abänderung oder Ergänzung der Geschäftsbedingung bedarf der Schriftform und Unterfertigung durch sämtliche Parteien. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
Insbesondere bedürfen Mängelrügen der Schriftform.
16. Zahlungsbedingungen: Die von uns gestellten Rechnungen sind innerhalb von .... Tagen nach Rechnungsdatum netto Kassa zu zahlen. Bei Zahlungen innerhalb von ... Tagen sind Sie zur Vornahme eines Skontoabzuges von .....% des Nettorechnungsbetrages berechtigt. Im Falle des Verzuges sind 1 % Verzugszinsen pro Monat zuzüglich MwSt. zu bezahlen. Wir sind jedoch berechtigt einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden gelten zu machen. Teilzahlungen gelten zuerst auf Nebengebühren, dann auf Zinsen und erst dann auf die jeweils älteste Schuld geleistet. Weiters sind wir berechtigt, bei Zielüberschreitungen oder Unzuverlässigkeiten des Käufers sofort auch ohne vorhergehende, Mahnung die Ware anderweitig zu verwenden und vom säumigen Käufer 40 % (zuzüglich allenfalls anfallender USt.) des Nettofakturenwertes als Pauschalabgeltung für die Vertragsverletzungen zu fordern.